Mitarbeitende im pädagogischen Dienst unternehmen wiederkehrend Projekte mit ihren Klienten/-innen. Um die Arbeit auf Projekten zu erleichtern, besteht die Möglichkeit Handgelder ausgezahlt zu bekommen. Um den Umgang mit diesen Hangeldern rechtssicher zu gestalten, hat der Finanzvorstand eine verbindliche Kassenordnung für den Umgang mit Handgeldern auf Projekten erlassen.
Die Handgeldordnung muss jeweils vor Auszahlung eines Handgeldes, mit nennen des Auszahlungsbetrages, vom bzw. von der betreffenden Mitarbeitenden unterzeichnet werden.