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Krankmeldungen müssen bis 09:00 Uhr telefonisch der Bereichsleitung und dem/der VertretungspartnerIn mitgeteilt werden. Eine ärztliche Bescheinigung ist ab dem dritten Krankheitstag obligatorisch. Diese wird an die Geschäftsbereichsleitung geschickt, die sie an die Personalabteilung weiterleitet.
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