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In den Einrichtungen (Innenräume, Freiflächen, Dienstfahrzeuge u. a.) darf nicht geraucht werden. Davon ausgenommen sind lediglich Räume, die privaten Wohnzwecken dienen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Nutzung überlassen sind. In den Jugendhäusern kann ein Raucherbereich im Freien deklariert werden.
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